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   VGH Bayern, 13.05.2008 - 12 B 06.3207   

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VGH Bayern, 13.05.2008 - 12 B 06.3207 (https://dejure.org/2008,38109)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.05.2008 - 12 B 06.3207 (https://dejure.org/2008,38109)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Mai 2008 - 12 B 06.3207 (https://dejure.org/2008,38109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausbildungsförderungsrecht/ProzessrechtZum Unterschied zwischen Prozessstandschaft und AktivlegitimationUnmittelbarer Zusammenhang zwischen den Kosten der Internatsunterbringung eines schwerbehinderten Auszubildenden und seiner Ausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 12.11.2001 - 12 B 98.2866
    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2008 - 12 B 06.3207
    § 91a Satz 1 BSHG und seit dem 1. Januar 2005 § 95 Satz 1 SGB XII berechtigen den Kläger als erstattungsberechtigten Sozialhilfeträger, die Feststellung eines Anspruches auf Sozialleistung (hier: Ausbildungsförderung in Härtefällen) im Wege der Prozessstandschaft zu betreiben (siehe dazu auch BayVGH vom 12.11.2001 Az.: 12 B 98.2866).

    2.2.1 Dieses Erfordernis des unmittelbaren Zusammenhanges der Kosten der Internatsunterbringung mit der Ausbildung ergibt sich zwar nicht aus § 6 Abs. 1 HärteV selbst, sondern aus dem Bezug zur Ermächtigungsnorm des § 14 a BAföG, wie es auch das Verwaltungsgericht gesehen hat (ebenso bereits BayVGH vom 12.11.2001 a.a.O.).

    Denn die Kosten der Internatsunterbringung sind hier auch "Aufwendungen für die Ausbildung", weil nicht lediglich Kosten für eine übliche Beherbergung anfallen, sondern die Auszubildende dort auch verköstigt und pädagogisch betreut wird (so schon BayVGH vom 12.11.2001 a. a. O.).

    2.2.3 Der Senat teilt zudem die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass Kosten der Internatsunterbringung auch dann in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausbildung stehen, also ausbildungsbedingt im o. a. Sinne sein können, wenn sie die Kosten der Internatsunterbringung für nicht behinderte Menschen im Einzelfall erheblich übersteigen (so bereits BayVGH vom 12.11.2001 a.a.O. und OVG Saarland vom 20.10.2006 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 10.01.2007 - 12 B 06.1996

    Auswärtige Internatsunterbringung - Abgrenzung zwischen ausbildungs- und

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2008 - 12 B 06.3207
    Im Übrigen werde auch das Senatsurteil vom 10. Januar 2007 Az. 12 B 06.1996 verwiesen, das Grundlage für die Vollzugshinweise des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 9. März 2007 gewesen sei.

    Bei Kosten für die Internatsunterbringung von behinderten Auszubildenden, die eine von ihrem Wohnort nicht erreichbare auswärtige Ausbildungsstätte für Behinderte besuchen, ist zu unterscheiden, ob die Internatsunterbringung im Wesentlichen auf der Behinderung beruht oder ob aber ausbildungsbedingt, weil im Zusammenhang mit der Ausbildung stehend, ist (dazu ausführlich BayVGH vom 10.1. 2007 Az. 12 B 06.1996).

  • BVerwG, 09.10.1973 - V C 15.73

    Zusammenhang zwischen dem durch den Besuch eines blinden Schülers in einer

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2008 - 12 B 06.3207
    Eine zur Ausbildungsförderung hinzutretende Eingliederungshilfe ist allein dort erforderlich, wo die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz auch unter Beachtung der HärteV den behinderungsbedingten Bedarf nicht abdecken können (siehe dazu auch BVerwG vom 9.10.1973 BVerwGE 44, 110 = FEVS 22, 1; Meusinger in Fichtner/Wenzel, SGB XII, § 54 RdNr. 66; zum "ausbildungsgeprägten Bedarf" siehe im Übrigen Linhart/Adolph, a.a.O., § 22 SGB XII RdNr. 31).

    Zur Frage des unmittelbaren Zusammenhangs der Internatsunterbringung mit der Ausbildung hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem vor Erlass der Härteverordnung zu § 10 Abs. 5 AföG vom 19. September 1969 (BGBl I S. 1719) ergangenem Urteil vom 9. Oktober 1973 (BVerwGE 44, 110) entschieden, dass die Ausbildungsförderung nach dem damaligen Stand der Gesetzgebung nicht die Betreuung von behinderten Auszubildenden erfasst, soweit es um Hilfen geht, mit denen die besonderen, behinderungsbedingten Aufwendungen aufgefangen werden sollen.

  • BSG, 19.12.1991 - 12 RK 24/90

    Erklärung des Beitritts eines Sozialhilfeempfängers zur freiwilligen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2008 - 12 B 06.3207
    Das wird auch in der Kommentarliteratur zu dem ab dem 1. Januar 2005 an die Stelle des § 91a Satz 1 BSHG getretenen § 95 Satz 1 SGB XII so gesehen (siehe etwa Pfohl/Steymans in Linhart/Adolph, SGB II, SGB XII und AsylbLG, Stand: Januar 2008, § 95 SGB XII RdNr. 12 mit Hinweis auf BSG vom 19.12.1991 FEVS 42, 342 und vom 15.8.1996 Az.: 9 RVi 1/94; Münder in LPK-SGB XII, 7. Aufl. 2005, § 95, RdNr. 4; Wolf in Fichtner/Wenzel, Kommentar zur Grundsicherung, 3. Aufl. 2005, § 95 RdNr. 8; Falterbaum in Hauck/Noftz, SGB XII, Stand: Dezember 2007, § 95, RdNr. 10; Decker in Oestreicher, SGB XII/SGB II, Stand: September 2007, § 95 SGB XII, RdNr. 20; vgl. zur Abgrenzung der Prozessstandschaft von der Prozessvertretung im Übrigen BVerwG vom 30.11.1973 DÖV 1974, 318).
  • BVerwG, 29.09.2005 - 5 C 7.03

    Antragsberechtigung, wohngeldrechtliche Antragsberechtigung von Heimbewohnern;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2008 - 12 B 06.3207
    Diese Vorschriften sichern einen etwaigen erstattungsrechtlichen Anspruch dadurch, dass der nachrangige Sozialhilfeträger im eigenen Namen die Feststellung der Leistungsverpflichtung des vorrangigen Leistungsträgers begehren kann (so auch BVerwG vom 29.9.2005 BVerwGE 124, 239 = FEVS 57, 193).
  • OVG Saarland, 20.10.2006 - 3 R 12/05

    Anspruch eines Behinderten auf Übernahme der Kosten seiner Internatsunterbringung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2008 - 12 B 06.3207
    Der Anspruch der Auszubildenden, eine auf die Art ihrer Behinderung ausgerichtete Ausbildungsstätte zu besuchen, ist ausbildungsförderungsrechtlich anerkannt, woraus sich ergibt, dass im Regelungssystem des Bundesausbildungsförderungsgesetzes die Behinderung alleiniger Grund für die auswärtige Ausbildung und damit ausbildungsbedingt sein kann (so bereits OVG Saarland vom 20.10.2006 Az. 3 R 12/05).
  • BVerwG, 30.11.1973 - IV C 20.73

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2008 - 12 B 06.3207
    Das wird auch in der Kommentarliteratur zu dem ab dem 1. Januar 2005 an die Stelle des § 91a Satz 1 BSHG getretenen § 95 Satz 1 SGB XII so gesehen (siehe etwa Pfohl/Steymans in Linhart/Adolph, SGB II, SGB XII und AsylbLG, Stand: Januar 2008, § 95 SGB XII RdNr. 12 mit Hinweis auf BSG vom 19.12.1991 FEVS 42, 342 und vom 15.8.1996 Az.: 9 RVi 1/94; Münder in LPK-SGB XII, 7. Aufl. 2005, § 95, RdNr. 4; Wolf in Fichtner/Wenzel, Kommentar zur Grundsicherung, 3. Aufl. 2005, § 95 RdNr. 8; Falterbaum in Hauck/Noftz, SGB XII, Stand: Dezember 2007, § 95, RdNr. 10; Decker in Oestreicher, SGB XII/SGB II, Stand: September 2007, § 95 SGB XII, RdNr. 20; vgl. zur Abgrenzung der Prozessstandschaft von der Prozessvertretung im Übrigen BVerwG vom 30.11.1973 DÖV 1974, 318).
  • BSG, 15.08.1996 - 9 RVi 1/94

    Anerkennung eines Impfschadens als Folge einer Pockenschutzimpfung - Gesetzliche

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2008 - 12 B 06.3207
    Das wird auch in der Kommentarliteratur zu dem ab dem 1. Januar 2005 an die Stelle des § 91a Satz 1 BSHG getretenen § 95 Satz 1 SGB XII so gesehen (siehe etwa Pfohl/Steymans in Linhart/Adolph, SGB II, SGB XII und AsylbLG, Stand: Januar 2008, § 95 SGB XII RdNr. 12 mit Hinweis auf BSG vom 19.12.1991 FEVS 42, 342 und vom 15.8.1996 Az.: 9 RVi 1/94; Münder in LPK-SGB XII, 7. Aufl. 2005, § 95, RdNr. 4; Wolf in Fichtner/Wenzel, Kommentar zur Grundsicherung, 3. Aufl. 2005, § 95 RdNr. 8; Falterbaum in Hauck/Noftz, SGB XII, Stand: Dezember 2007, § 95, RdNr. 10; Decker in Oestreicher, SGB XII/SGB II, Stand: September 2007, § 95 SGB XII, RdNr. 20; vgl. zur Abgrenzung der Prozessstandschaft von der Prozessvertretung im Übrigen BVerwG vom 30.11.1973 DÖV 1974, 318).
  • BSG, 05.08.2021 - B 4 AS 58/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Aufenthalt in einer

    Das streitige Rechtsverhältnis kann beiden gegenüber nur einheitlich festgestellt werden (vgl BSG vom 8.7.1965 - 12/4 RJ 130/60 - BSGE 23, 168 = SozR Nr. 19 zu § 161 SGG; vgl zur prozessualen Stellung des Beigeladenen etwa Bayerischer VGH vom 13.5.2008 - 12 B 06.3207 - juris RdNr 19; Armbrüster in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl 2020, § 95 RdNr 106 f) .
  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 33.08

    Ausbildung, unmittelbarer Zusammenhang mit -; Ausbildungsstätte; Auszubildender,

    Das bedeutet mit Blick auf das Erfordernis eines "unmittelbaren Zusammenhanges" zwar keinen Automatismus zwischen der Gewährung von Ausbildungsförderung für den Besuch weiterführender allgemeinbildender Schulen wegen notwendiger auswärtiger Unterbringung dem Grunde nach und der Gewährung zusätzlicher Leistungen nach der Härteverordnung (s.a. OVG Münster, Urteil vom 10. November 1982 a.a.O; BayVGH, Urteil vom 13. Mai 2008 - 12 B 06.3207 -).

    Die Auffangfunktion der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe greift nur dort, wo die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz auch unter Beachtung der Härteverordnung den behinderungsbedingten Bedarf nicht abdecken können (s.a. BayVGH, Urteil vom 13. Mai 2008 - 12 B 06.3207 -); sie wirkt nicht auf die Frage zurück, ob der mit der Ausbildung eines Menschen mit Behinderung im Zusammenhang stehende Bedarf durch Leistungen der Ausbildungsförderung zu decken ist.

  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 31.08

    Anspruch eines Auszubildenden auf erhöhte Ausbildungsförderung nach dem

    Dies bedeutet mit Blick auf das Erfordernis eines "unmittelbaren Zusammenhangs" zwar keinen Automatismus zwischen der Gewährung von Ausbildungsförderung für den Besuch weiterführender allgemeinbildender Schulen wegen notwendiger auswärtiger Unterbringung dem Grunde nach und der Gewährung zusätzlicher Leistungen nach der Härteverordnung (s.a. OVG Münster, Urteil vom 10. November 1982 a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 13. Mai 2008 - 12 B 06.3207 -).

    Die Auffangfunktion der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe greift nur dort, wo die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz auch unter Beachtung der Härteverordnung den behinderungsbedingten Bedarf nicht abdecken können (s.a. BayVGH, Urteil vom 13. Mai 2008 - 12 B 06.3207 -); sie wirkt nicht auf die Frage zurück, ob der mit der Ausbildung eines Menschen mit Behinderung im Zusammenhang stehende Bedarf durch Leistungen der Ausbildungsförderung zu decken ist.

  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 21.08

    Anspruch auf erhöhte Ausbildungsförderung nach dem

    Das bedeutet mit Blick auf das Erfordernis eines "unmittelbaren Zusammenhanges" zwar keinen Automatismus zwischen der Gewährung von Ausbildungsförderung für den Besuch weiterführender allgemeinbildender Schulen wegen notwendiger auswärtiger Unterbringung dem Grunde nach und der Gewährung zusätzlicher Leistungen nach der Härteverordnung (s.a. OVG Münster, Urteil vom 10. November 1982 a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 13. Mai 2008 - 12 B 06.3207 -).

    Die Auffangfunktion der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe greift nur dort, wo die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz auch unter Beachtung der Härteverordnung den behinderungsbedingten Bedarf nicht abdecken können (s.a. BayVGH, Urteil vom 13. Mai 2008 - 12 B 06.3207 -); sie wirkt nicht auf die Frage zurück, ob der mit der Ausbildung eines Menschen mit Behinderung im Zusammenhang stehende Bedarf durch Leistungen der Ausbildungsförderung zu decken ist.

  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 12 BV 14.163

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Träger der

    Aus dem Wesen der gesetzlichen Prozessstandschaft folgt zugleich, dass der Kläger in diesem Fall nicht die Leistung von Ausbildungsförderung an sich selbst verlangen kann (vgl. BayVGH, U.v. 13.5.2008 - 12 B 06.3207 - BeckRS 2008, 27919 Rn. 19; Armbruster in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, Stand 18.1.2017, § 95 Rn. 89).
  • VG München, 07.11.2013 - M 15 K 13.201

    Kostenübernahme für die Internatsunterbringung einer Schülerin mit geistiger

    Dem Kläger steht als Träger der Sozialhilfe gem. § 95 SGB XII die Befugnis zu, im eigenen Namen einen Anspruch der Auszubildenden auf Ausbildungsförderung gegen den Beklagten im Wege einer gesetzlichen Prozessstandschaft geltend zu machen (Armbruster in jurisPK-SGB XII, Stand 2011, § 95, Rn. 63; BayVGH, U.v. 13.5.2008 - 12 B 06.3207 - juris).

    Richtige Klageart bei Ablehnung eines Zugunstenverfahrens gemäß § 44 SGB X ist die kombinierte Anfechtungs-/Verpflichtungs- und Leistungs- bzw. Feststellungsklage (vgl. BSG, U.v. 29.9.2009 - B 8 SO 16/08 R - NVwZ-RR 2010, 362; BayVGH, U.v. 13.5.2008 - 12 B 06.3207 - juris; vgl. auch: Armbruster in jurisPK-SGB XII, § 95 Rn. 90).

  • VG München, 07.11.2013 - M 15 K 12.2551

    Ausbildungsförderung; Kostenübernahme für die Internatsunterbringung eines

    Dem Kläger steht als Träger der Sozialhilfe gem. § 95 SGB XII die Befugnis zu, im eigenen Namen einen Anspruch des Auszubildenden auf Ausbildungsförderung gegen den Beklagten im Wege einer gesetzlichen Prozessstandschaft geltend zu machen (Armbruster in jurisPK-SGB XII, Stand 2011, § 95, Rn. 63; BayVGH, U.v. 13.5.2008 - 12 B 06.3207 - juris).

    Richtige Klageart bei erfolgter Ablehnung eines Zugunstenverfahrens gemäß § 44 SGB X ist die kombinierte Anfechtungs-/Verpflichtungs- und Leistungs- bzw. Feststellungsklage (vgl. BSG, U.v. 29.9.2009 - B 8 SO 16/08 R - NVwZ-RR 2010, 362; BayVGH, U.v. 13.5.2008 - 12 B 06.3207 - juris; vgl. auch: Armbruster in jurisPK-SGB XII, § 95 Rn. 90).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 1 C 10276/11

    Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Antragsbefugnis einer als gemeinnützig

    Eine derartige Prozessstandschaft, bei der die Verfügungsbefugnis über das materielles Recht und die Aktivlegitimation, auseinanderfallen (vgl. BayVGH, Urteil vom 13.05.2008, 12 B 06.3207; Zöller ZPO, 28. Aufl. 2010, Rn. 18ff vor § 50) läge allenfalls dann vor, wenn die Antragstellerin allein die Unversehrtheit, Selbstbestimmung und allgemeine Handlungsfreiheit der Bewohner ihrer Einrichtung geltend machen würde.
  • VG München, 07.11.2013 - M 15 K 13.68

    Ausbildungsförderung

    Dem Kläger steht als Träger der Sozialhilfe gem. § 95 SGB XII die Befugnis zu, im eigenen Namen einen Anspruch des Auszubildenden auf Ausbildungsförderung gegen den Beklagten im Wege einer gesetzlichen Prozessstandschaft geltend zu machen (Armbruster in jurisPK-SGB XII, Stand 2011, § 95, Rn. 63; BayVGH, U.v. 13.5.2008 - 12 B 06.3207 - juris).

    Bei der HärteV sind aber die Voraussetzungen der Verordnungsermächtigung des § 14a BAföG für die Auslegung und Anwendung heranzuziehen (BVerwG, U.v. 2.12.2009 - 5 C 33/08 - BVerwGE 135, 310, 5 C 21/08 - juris, 5 C 31/08 - juris; BayVGH U.v. 13.5.2008 - Az. 12 B 06.3207 - juris), so dass für Leistungen nach der HärteV erforderlich ist, dass die Unterbringung im Internat in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausbildung steht (§ 14a Abs. 1 Nr. 1 BAföG).

  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 12 BV 14.236

    Erstattung der Kosten des Sozialhilfeträgers für Unterbringung im Internat eines

    Aus dem Wesen der gesetzlichen Prozessstandschaft folgt zugleich, dass der Kläger in diesem Fall nicht die Leistung von Ausbildungsförderung an sich selbst verlangen kann (vgl. BayVGH, U.v. 13.5.2008 - 12 B 06.3207 - BeckRS 2008, 27919 Rn. 19; Armbruster in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, Stand 18.1.2017, § 95 Rn. 89).
  • VG Augsburg, 06.11.2012 - Au 3 K 12.519

    Prozessstandschaft; Auszubildender; Wohnheim; Kosten der Unterkunft

  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 12 BV 14.174

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Träger der

  • VG Arnsberg, 29.10.2008 - 10 K 2863/07

    Anspruch auf erhöhte Ausbildungsförderung nach dem

  • VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 3 K 12.396

    Prozessstandschaft; Auszubildender; Kosten der Unterkunft

  • VG Ansbach, 17.11.2016 - AN 2 K 14.01992

    Kostenerstattungsanspruch des Trägers der Sozialhilfe gegenüber dem Träger von

  • VG München, 23.01.2020 - M 15 K 15.5562

    Kein Erstattungsanspruch nach dem BAföG für ausbildungsunabhängige Wohnheimkosten

  • VG Regensburg, 07.10.2013 - RO 8 K 13.1439

    Wohngeld; Einkommen; übergeleitete Unterhaltsleistung

  • VG Regensburg, 01.10.2012 - RO 8 K 12.00440

    Gesetzliche Prozessstandschaft; Überwindung der Hilfebedürfitgkeit durch Wohngeld

  • VGH Bayern, 24.07.2012 - 12 C 12.1364

    Ausbildungsförderungsrecht - Erstattungsstreit verschiedener Leistungsträger -

  • VGH Bayern, 24.07.2012 - 12 C 12.1365

    Ausbildungsförderungsrecht - Erstattungsstreit verschiedener Leistungsträger -

  • VG Regensburg, 07.10.2013 - RO 8 K 13.1413

    Wohngeldrechtlich nicht beachtliches Einkommen des Empfängers von Sozialhilfe

  • VG Regensburg, 07.10.2013 - RO 8 K 13.1383

    Wohngeld; Einkommen; übergeleitete Unterhaltsleistung

  • VGH Bayern, 11.10.2012 - 12 C 12.1814

    Prozesskostenhilfe

  • VG Augsburg, 16.12.2008 - Au 6 K 08.503

    Erstattungsanspruch eines nachrangig verpflichteten Trägers der Sozialhilfe

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